AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen / Elajagdreisen

1. Vertragsschluss und Vertragsgegenstand

 

1.1 Zwischen Elajagdreisen und dem Jagdkunden wird ein schriftlicher Vertrag abgeschlossen. Im Rahmen dieses Vertrages wird Elajagdreisen als Reisevermittler für Jagdreisen tätig.

 

1.2 Die von Elajagdreisen vermittelten Jagdreisen werden von dem im Vertrag bezeichneten Jagdveranstalter in eigener Verantwortung durchgeführt. Dem Reiseveranstalter obliegt es, für die Einholung der erforderlichen, behördlichen Genehmigungen zu sorgen sowie die Kunden über alle möglichen Aspekte der Reisevorbereitung , bezüglich Kosten, über alle Bedingungen und eventuellen Änderungen sowie über die erforderlichen Reise- und Versicherungsdokumente zu informieren.

 

1.3 Der Vermittlungsauftrag wird mit der schriftlichen Bestätigung der Buchung durch Elajagdreisen wirksam.

 

2. Buchungen und Zahlungen

 

Allgemeines

 

2.1 Soweit nicht anders vermerkt, verstehen sich sämtliche Preise in Schweizer Franken.

 

2.2 Für sämtliche gebuchten Reiseleistungen (Flugreise, Transfer vom Flughafen ins Jagdrevier, Jagd etc.), die Unterkunft im Jagdrevier sowie die Jagd-Organisation ist eine 100% Anzahlung zu leisten.

 

Endabrechnung

 

2.3 Die Endabrechnung der Gesamtkosten der Jagdreise erfolgt auf der Grundlage des Jagdprotokolls, welches vom jeweiligen Jagdrevier aufgesetzt und vom Jagdkunden unterschrieben wird.

 

2.4 Die geleisteten Kautionszahlungen für schriftlich gebuchte Abschüsse, welche nicht erfolgt sind, werden vollumfänglich innerhalb von 20 Tagen ab Datum der Endabrechnung zurückerstattet.

 

2.5 Bei verspäteter Ankunft im Jagdrevier oder vorzeitiger Abreise werden die für die gebuchte Leistungen geleisteten Anzahlungen nicht zurückerstattet.

 

2.6 Nachzahlungen für zusätzliche, nicht gebuchte Leistungen (zusätzliche Übernachtungen, zusätzliche oder andere Abschüsse etc.) werden innerhalb von 20 Tagen ab Datum der Endabrechnung fällig.

 

2.7 Sämtliche Jagdtrophäen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Gesamt-Jagdreisekosten Eigentums des Jagdveranstalters „Revier“ bzw. der Elajagdreisen.

 

3. Annulierung durch den Kunden

 

3.1 Wird die Reise bis und mit 30 Tage vor Reiseantritt storniert, so werden dem Kunden 60% der voraussichtlichen Gesamtkosten der Jagdreise in Rechnung gestellt.

 

3.2 Bei einer Stornierung zu einem späteren Zeitpunkt als bis und mit 30 Tage vor Reiseantritt wird dem Kunden der gesamte Betrag der voraussichtlichen Gesamtkosten der Jagdreise in Rechnung gestellt.

 

4. Haftung

 

4.1 Elajagdreisen haftet für die Durchführung des ihr erteilten Vermittlungsauftrags. Für Leistungen des im Vertrag bezeichneten Jagdveranstalters oder anderer Leistungserbringer besteht keine Haftung der Elajagdreisen.

 

4.2 Wetterunbeständigkeiten und Unwägbarkeiten können einen grossen Einfluss auf die Jagdausübung haben und diese beeinträchtigen. Elajagdreisen kann keine Haftung übernehmen, falls durch solche unbeeinflussbaren Faktoren die Jagdreise in irgendeiner Form beeinträchtigt oder nicht wie vorgesehen durchgeführt werden kann.

 

4.3 Elajagdreisen haftet nicht für Schäden aufgrund von Unglücksfällen auf der Jagd, bei der Inanspruchnahme von Reviereinrichtungen und Beförderungsmittel im Jagdrevier. Ebenso haftet Elajagdreisen  nicht für allfällige Schäden aufgrund von Gepäckverlusten, Beschädigungen an privaten Gegenständen des Jagdkunden (Privatauto, Waffe etc.)

 

4.4 Für die Einhaltung behördlichen Vorschriften die Jagdgesetze des Landes und insbesondere der Pass und Zollbestimmungen und der Internationalen Abkommen über den Artenschutz ist der Jagdkunde selbst verantwortlich.

 

4.5 Garantien auf Wildabschüssen z.B. Trophäengewichte, Grösse usw. gibt Elajagdreisen nicht. An Absprachen der Jagdkunden mit Jagdpersonal oder Begleitpersonen ist die Elajagdreisen nicht gebunden.

 

5. Reklamationen

 

5.1     Sollte während der Reise oder dem Aufenthalt im Jagdrevier etwas Unvorhergesehenes oder ein Problem eintreten, welches vom Jagdkunden nicht selber gelöst werden kann, muss unverzüglich Elajagdreisen kontaktiert werden. Unterbleibt die unverzügliche Kontaktierung, so hat der Jagdgast nach der Rückkehr kein Recht auf Beschwerde. Meistens können kleine Probleme mit einem einfachen Telefonat gelöst werden.

 

5.2     Ungelöste Mängel müssen schriftlich im Jagdprotokoll vermerkt sein und müssen von dem Jagdkunden sowie der Reiseleitung („Dolmetscher“) und dem Jagdveranstalter unterzeichnet sein.

 

6. Versicherung

 

6.1 Jeder Jagdkunde muss eine obligatorische Haftpflichtversicherung abschliessen und sich vergewissern, dass diese Versicherung bei Auslandjagden auch alles abdeckt. Wir empfehlen unseren Jagdkunden noch eine Rücktritts- und Reiseversicherung abzuschliessen.

 

7. Waffen und Munition

 

7.1 Jeder Jäger/in muss einen gültigen Jagdschein besitzen.

 

7.2 Für die Jagd in einem europäischen Land ist ein EU- Feuerwaffenpass obligatorisch.

 

7.3 Bei Reisen mit dem Privatauto sowie bei Flug- und Car-/Bahntransport muss der Verschluss von der Waffe entfernt sein. Verschluss und Munition müssen getrennt von der Waffe aufbewahrt werden.

 

7.4 Land Polen Jagdwaffen; erlaubt sind Kugelwaffen- Kalibergrösse Minimum 7 mm, Schrottwaffe- Kalibergrösse Minimum 12 bis 20 nicht toxische Schrotte. Dokumenten; Waffennummer und Kaliber der mitgeführten Waffe- und Munitionsmengen müssen bei der Einreise in Polen vorliegen.

 

8. Jagdbestimmungen

 

8.1 Jede Schussabgabe erfolgt in der Verantwortung des Jägers/der Jägerin und auf eigenes Risiko. Vor jeder Schussabgabe hat sich der/die Jäger/in zu vergewissern, dass das anvisierte Wild jagdbar ist. Erfolgt die Erlegung eines Tieres ohne Erlaubnis durch den begleitenden Jagdführer, muss der/die Jäger/in mit Sanktionen, insbesondere auch strafrechtliche Verfolgung rechnen. Der Jagdgast wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht!

 

8.2 Der Jagdführer kann dem Jäger mit seinen Erfahrungen helfen, aber er übernimmt keine Verantwortung für die Entscheidung.

 

8.3 Abschüsse in der Schonzeit oder ohne Zustimmung des Jagdführers werden mit einer zusätzlichen Strafgebühr von 100% belegt.

 

8.4 Die Bewertung der Trophäen von Geweih- und Gehörnträger sowie die Waffen von Keilern erfolgt am Ende der Jagd. Das Gewicht der Trophäen von Geweihträgern wird mit Schädel, Hinterkopf und Oberkiefer ermittelt, die Grandeln von Rotwild gehören dazu.

 

9. Ausfuhrbestimmungen von Trophäen und Wildbrett

 

9.1 Das Jagdprotokoll gilt als Grundlage für die zollfreie Ausfuhr der darin erwähnten Trophäen und des Wildbrets aus Polen, für die Abrechnung des fälligen Betrages zwischen dem Kunden der Jagd-Vermittlung, dem polnischen Jagd Büro und dem polnischen Jagdveranstalter.

 

9.2 Die Trophäenschädel müssen abgekocht, frei von Gewebeteilen, mit einem zugelassenen Produkt desinfiziert, getrocknet und in einem durchsichtigen Plastiksack verpackt sein. Bei mitgeführten Häute- Schwarte inklusiv Klauen, unbedingt darauf achten, dass sie nass eingesalzen sind und einzeln in einem dichten, durchsichtigen Plastiksack verpackt sind. Das Mitführen von geschenkten Trophäen braucht eine separate Deklaration.

 

9.3 Die zollfreie Ausfuhr von Wildbret ist nur dann möglich, wenn die ganze Jagdbeute in Fell mitgenommen wird; sie muss von dem jeweiligen Veterinäramt kontrolliert werden und deklariert sein.

 

9.4 Bei der Ein- und Ausfuhr von geschützten Wildarten sind die Bestimmungen der internationalen Artenschutzgesetze zu beachten.

 

10. Allgemeines

 

10.1 Jagd- und Personaldokumente, Reise- und Waffenbestimmungen sowie andere seitens Elajagdreisen gegenüber den Reisenden benannte Vorschriften, sind Vorschriften die beim Abschluss des Vertrages vorlagen.

 

10.2 Gewährleistungsansprüche gegenüber Elajagdreisen verjähren innerhalb eines Jahres ab dem Zeitpunkt der Meldung des Mangels.

 

10.3 Mit der Einreichung des Vertrages, der Jagdanmeldung und seiner Unterschrift erklärt der Jagdkunde, dass er/sie mit den Vertragsunterlagen und den allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden ist.

 

11. Gericht

 

11.1 Als Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten wird ausschliesslich das am Sitz von Elajagdreisen sachlich zuständige Gericht bzw. das Bezirksgericht Albula vereinbart.

 

12. Haftung

 

12.1 Wir übernehmen keine Haftung für die Inhalte externer Links auf unserer Webseite. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschliesslich deren Betreiber verantwortlich.

 

 

Schmitten,  19. Dezember 2020, Elajagdreisen